Vergleiche vermeiden OLG-Entscheidungen
22.09.2026 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
bei ProReal Europa 9 und 10 führen unterschiedliche Wege zum selben Ziel: Anlegerinnen und Anleger wollen ihr Geld zurück. Während Musterverfahren vorbereitet werden, verhandelt ein Anlegerschutzverein über einen Vergleich. Zwei Berufungsverfahren endeten bereits ohne Entscheidung des Oberlandesgerichts.
- Musterantrag: Das Landgericht Frankfurt hat die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags zum ProReal Europa 10 angeordnet.
- Schwere Vorwürfe: Der Kläger beanstandet unter anderem die Darstellung des Nachrangs, die Blindpool-Konstruktion, die Mittelweiterleitung und ein mögliches Klumpenrisiko.
- Weitere Anträge: Nach Angaben der Kanzlei TILP liegen genügend gleichgerichtete Anträge für eine spätere Vorlage an das Oberlandesgericht vor. Auch zum ProReal Europa 9 wurde demnach ein Antrag eingereicht.
- Noch keine Anmeldung: Anlegerinnen und Anleger können ihre Ansprüche erst anmelden, wenn das zuständige Oberlandesgericht das jeweilige Musterverfahren eröffnet hat. TILP rechnet damit im Jahr 2027.
- Vergleichsgespräche: Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz verhandelt nach eigenen Angaben seit Juni 2026 mit Soravia über eine außergerichtliche Einigung für seine Mitglieder.
- Keine OLG-Klärung: Zwei Berufungsverfahren in Stuttgart wurden durch Vergleiche beendet. Eine zweitinstanzliche Entscheidung zu den umstrittenen Haftungsfragen bleibt damit bislang aus.
- Verjährung im Blick: Haben Anlegerinnen und Anleger bereits 2024 die erforderliche Kenntnis erlangt, könnte die regelmäßige Verjährungsfrist Ende 2027 ablaufen. Entscheidend bleiben der konkrete Anspruch und der individuelle Kenntnisstand.
Bleiben Sie dran – auch wenn Entscheidungen ausbleiben.
Ihr
Stefan Loipfinger

